Informationen zum Hundekundenachweis
Wer muss den Kurs absolvieren?
Seit 1. Januar 2013 müssen jene Personen einen Hundekundenachweis binnen Jahresfrist erbringen, die einen Hund neu anschaffen oder angeschafft haben und nicht vor der Anschaffung dieses Hundes einen anderen Hund innerhalb der letzten 5 Jahre gehalten haben (§3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes i.d.g.F. bzw. Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013).
Ausnahmen von der Verpflichtung bestehen wenn:
- ein Studium der Veterinärmedizin oder Zoologie oder
- eine Prüfung zur tierschutzqualifizierten Hundetrainerin/zum tierschutzgeprüften Hundetrainer oder
- eine Jagd- oder Aufsichtsjägerprüfung absolviert wurde
Wann und wo finden die Kurse statt?
Die Organisation und Abhaltung der Ausbildungskurse im Bezirk Murtal erfolgt mindestens einmal pro Quartal, die jeweiligen Termine werden den Gemeinden des Bezirkes Murtal mitgeteilt.
Die Kurse werden von den Amtstierärzten im Amtsgebäude der BH Murtal, 8750 Judenburg, Kapellenweg 11 abgehalten
Nächster Termin:
Freitag, 5. Februar 2016, von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kosten
€ 40,80 Die Kosten sind im Vorhinein bei der Amtskasse in der BH Murtal oder der Außenstelle in Knittelfeld einzuzahlen
Auskünfte und Anmeldung: Dr. Brigitte Cecon, 03572/83201-261 oder Frau Theresia Burgsteiner, 03572/83201-263 oder bhmt_veterinaerreferat@stmk.gv.at