Mobile Veranstaltungen - mobiler Veranstaltungsbetrieb - Meldung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Durchführung von Veranstaltungen ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde zu melden.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Eigenständig oder im Rahmen einer Veranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmer/innen:
- Die Gemeinde bzw. in Graz: der Magistrat.
Im Rahmen einer Veranstaltung mit über 1000 Teilnehmer/innen:
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Graz: der Magistrat.
Datenschutzrechtliche Informationen
