Namensänderung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Es muss der neue Name im Identitätsausweis eingetragen sein, wenn Sie ihn für den Nachweis der Identität, um beispielsweise einen eingeschriebenen Brief bei der Post abzuholen, verwenden wollen.
Weitere Informationen zur Namensänderung im Identitätsausweis.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt)
- Bestätigung der Meldung
- Alter Identitätsausweis
- Heiratskurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Hinweis
Wenn der Staatsbürgerschaftsnachweis noch auf einen früheren Namen lautet, muss entweder ein Staatsbürgerschaftsnachweis auf den neuen Namen ausgestellt oder durch Vorlage weiterer Urkunden ein entsprechender Rückschluss vom neuen auf den früheren Namen ermöglicht werden.
Kosten
- 91 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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