06.08.2024
Alpinschulen - Zurücklegung der Bewilligung
Die Bewilligungsinhaberin bzw. den Bewilligungsinhaber trifft die grundsätzliche Verpflichtung, die Schischule zu betreiben und Unterricht im Berg- und Schiführen, Canyoning, Sportklettern und Bergwandern zu erteilen.