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Vereine / Veranstaltungen

 
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  • Veranstaltungen

    Veranstaltungen nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz sind öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, die je nach Art der Veranstaltung anzeige- oder bewilligungspflichtig s…  
  • Vereine

    Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
    Alle Vereine werden ins Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen.  
  • Versammlungen

    Eine Versammlung (z.B. Kundgebung, Demonstration) ist eine Zusammenkunft von mehreren Menschen in der Absicht, ein gemeinsames Wirken (z.B. Debatte, Diskussion, Manifestation) zu erwirken.
    Versammlungen, die dem Versammlungsgesetz unterliegen, müssen schriftlich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.  
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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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