29.10.2016
Aufnahme/Aussetzen/dauernde Einstellung des Betriebes
Die Bewilligungsinhaberin bzw. den Bewilligungsinhaber trifft die grundsätzliche Verpflichtung, die Schischule zu betreiben und Schiunterricht zu erteilen.
Die Aufnahme, ein nicht schneebedingtes Aussetzen der Lehrtätigkeit für mehr als zwei Wochen sowie die dauernde Einstellung des Betriebes sind von der Bewilligungsinhaberin bzw.