28.05.2017
Aufschub u. Unterbrechung d. Vollzugs d. (Ersatz)Freiheitsstrafe
Eine gegen Sie verhängte (Ersatz)freiheitsstrafe ist zu vollziehen, wenn z.B. die geschuldete Geldleistung bei Ihnen nicht einbringlich ist. Sie müssen dann auf Aufforderung der Behörde die (Ersatz)Freiheitsstrafe antreten.