Informationen zum Sachkundenachweis Hund, Reptil, Amphibie und Papageienvogel
Mit 1. Juli 2026 ist die Verpflichtung zur Erbringung eines Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft getreten.
Personen, die beabsichtigen, einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder einen Papageienvogel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche) neu aufzunehmen, haben grundsätzlich vor Aufnahme der Tierhaltung einen vierstündigen Sachkundekurs zu absolvieren.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist darüber hinaus innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige praktische Einheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Der Hund muss zum Zeitpunkt der praktischen Einheit mindestens sechs Monate alt sein. Als Hundehalterin bzw. Hundehalter gilt jene Person, auf welche der Hund in der Österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist und in deren Haushalt der Hund gehalten wird.
Kursanbieterinnen und Kursanbieter
Die in der Steiermark zugelassenen Kursanbieterinnen und Kursanbieter werden auf der
Homepage des Landes Steiermark veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt direkt bei der jeweiligen Kursanbieterin bzw. beim jeweiligen Kursanbieter.
Es wird darauf hingewiesen, dass - ausgenommen die Übergangsregelung für Theoriekurse für Hunde - ausschließlich jene Kursanbieterinnen und Kursanbieter Sachkundekurse gemäß § 13 Abs. 4 TSchG durchführen dürfen, die auf der Homepage des Landes Steiermark veröffentlicht sind.
Übergangsregelung für Hunde
In der Steiermark bestand bereits vor dem 1. Juli 2026 die Verpflichtung zur Absolvierung eines Hundekundenachweises nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz und der Hundekundenachweis-Verordnung.
Im Rahmen der Übergangsregelung (§ 2a Abs. 5 Z. 15 der 2. Tierhaltungsverordnung) wird dieser Hundekundenachweis bis auf weiteres als Nachweis des Theoriekurses des Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 TSchG anerkannt.
Die wichtigsten Informationen zum Sachkundenachweis sind auf der Homepage des Landes Steiermark unter:
Sachkunde - Verwaltung - Land Steiermark sowie auf der Informationsplattform
tierwissen.at veröffentlicht.
Die Termine für den Hundekundekurs bei der BH Murtal finden Sie
hier.
