Vermittlung von Inlandsadoptionen

Allgemeine Informationen

Wird ein Kind zur Adoption freigegeben hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden. (Bei Inkognitoadoptionen ist dies verpflichtend der Kinder- und Jugendhilfe zu tun.)

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Zuständigkeit

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