Anonymverfügung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Eine Anonymverfügung wird von der zuständigen Behörde erlassen, wenn eine Verwaltungsübertretung dienstlich von einer öffentlichen Aufsicht oder aufgrund von automatischer Überwachung (z.B. Radarmessungen) wahrgenommen wird.
Der Anzeigenleger bzw. dem Anzeigenleger ist lediglich das Kennzeichen des Kraftfahrzeuges bekannt.
Die Anonymverfügung wird immer an die Zulassungsbesitzerin bzw. an den Zulassungsbesitzer und nicht an die tatsächliche Lenkerin bzw. an den tatsächlichen Lenker versendet.
Eine Anonymverfügung wird niemals aufgrund einer Anzeige einer Privatperson erlassen.
Bei pünktlicher Bezahlung der Anonymverfügung ist das Verfahren abgeschlossen und es werden sämtliche Daten nach sechs Monaten gelöscht.
Bezahlte Anonymverfügungen führen somit zu keiner Verwaltungsvorstrafe!
Please note:
Information about an anonymous in english will be read to you at phone-number: 0043 316 877 4270
Datenschutzrechtliche Informationen
