Strafverfügung (vereinfachtes Verwaltungsstrafverfahren)
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Eine Strafverfügung kann von der zuständigen Behörde dann erlassen werden, wenn eine Verwaltungsübertretung dienstlich
- von Organen
- eines Gerichtes,
- einer Behörde,
- der öffentlichen Aufsicht oder
- aufgrund von automatischer Überwachung (z.B. Radarmessungen)
wahrgenommen wird.
Die verhängte Geldstrafe darf 600 Euro nicht übersteigen. Die bzw. der Beschuldigte kann gegen die Strafverfügung Einspruch erheben.
Wie der Einspruch bei der Behörde einzubringen ist, ist in der Rechtsmittelbelehrung der Strafverfügung angeführt.
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