Straferkenntnis (ordentliches Verwaltungsstrafverfahren)
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren wird immer dann durchgeführt, wenn kein vereinfachtes Verfahren (Anonym- oder Strafverfügung) möglich ist. Insbesondere bei Anzeigen von Privatpersonen oder nach Erhebung eines {REF: Einspruches gegen eine Strafverfügung} wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die Behörde führt ein Ermittlungsverfahren durch, in dem Zeugen einvernommen oder Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren mit einem Straferkenntnis oder der Einstellung des Verfahrens abgeschlossen.
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