Überstellungskennzeichen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Überstellungskennzeichen können für
- nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
- zugelassene Kfz und Anhänger,
- deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
- denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,
zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichem Straßenverkehr beantragt werden.
TIPP
Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie dasÜberstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eineKfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regelgemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichensabgeschlossen.
Fristen
Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenenÜberstellungskennzeichen werden für mindestens drei undhöchstens 21 Tage ausgegeben.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Jede Zulassungsstelle, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz), kann aufgesucht werden.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eineZulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazumüssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
- eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Typenschein
bei Eigenimport: das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief) - aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
- bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin oder einen Versicherungsvertreter)
Kosten
- Insgesamt: 248,60 Euro
- Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 65,60 Euro
- Gebühr für die Überstellungsfahrt: 124 Euro
- Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
- Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro
Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.
Zusätzliche Informationen
Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.
Datenschutzrechtliche Informationen
