Sportliche Veranstaltungen auf Straßen - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter benötigt eine Bewilligung durch die zuständige Behörde, um eine sportliche Veranstaltung (wie z.B. Wettlaufen oder Wettfahren) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchzuführen.

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde kann die Bewilligung für die Durchführung der Sportveranstaltung erteilen, wenn die Veranstaltung

  • die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Vekehrs aufrecht bleibt und
  • schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe nicht zu erwarten sind.

Zuständige Stelle



Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag, aus dem Informationen über die betroffenen Straßen, Art und Dauer der Veranstaltung sowie Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer hervorgehen,  sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • detailierter Zeitplan
  • Streckenplan

Kosten

  • für den Antrag: 14,30 Euro
  • Für jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din A3-Blatt. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro.
  • für die Bewilligung:
    • mit Kraftfahrzeugen:
      • Geschwindigkeitsbewerb: 83,70 Euro
      • kein Geschwindigkeitsbewerb: 55,90 Euro
    • ohne Kraftfahrezuge: 21 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 64 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Zuständigkeit

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