Aufgrund anhaltender Trockenheit: Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald ab 26.03.2022
Aufgrund der aktuell vorherrschenden Trockenheit und der vorausgesagten Schönwetterperiode hat die Bezirkshauptmannschaft Murtal eine Verordnung gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975 idgF zum Schutz der Waldbestände im Bezirk Murtal erlassen.
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist demnach im gesamten Verwaltungsbezirk Murtal das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe, verboten.
Diese Verordnung tritt mit 26.3.2022 in Kraft und gilt bis 31.10.2022.
Übertretungen der Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit a Z. 17 Forstgesetz 1975 von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.
Die Verordnung finden Sie hier: