Rissbegutachter für den Bezirk Murtal
Der Wolf ist in Anhang II der Berner Konvention sowie der FFH-Richtlinie in Anhang II und Anhang IV als besonders geschützte Tierart angeführt. Im Landesrecht wird der Schutz des Wolfes in § 17 Steiermärkisches Naturschutzgesetz in Verbindung mit § 3 Artenschutzverordnung geregelt. Der Wolf ist Wild gemäß § 2 Steiermärkisches Jagdgesetz und ganzjährig geschont.
Zuständige Behörde ist die Stmk. Landesregierung, Abteilung 13, Referat Naturschutz.
Sollte es zu einem Übergriff auf Nutztiere kommen, stehen in jedem steirischen Bezirk Rissbegutachterinnen und -begutachter zur Verfügung. Die Aufgabe dieser amtlichen, unabhängigen Expertinnen und Experten ist es festzustellen, ob ein Wolfsriss vorliegt. In weiterer Folge unterstützen diese Sachverständigen auch bei der Abwicklung des Schadensfalles und der Einreichung der Unterlagen bei der Versicherung. In der Steiermark wurden die Entschädigungszahlungen dem jeweiligen Verwertungs- beziehungsweise Zuchtwert der Nutztiere angepasst.
Die Rissbegutachterinnen und -begutachter erheben mittels wissenschaftlich eindeutiger Methoden, wie Spuren- und Rissbildanalyse, Spurensicherung sowie Laboranalytik, ob tatsächlich ein Wolfsriss vorliegt, denn nur dann erfolgt eine Schadensabgeltung.
Die aktuellen Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der Abteilung 13, Referat Naturschutz.