29.05.2017
Teilzahlung bzw. Stundung von Geldstrafen-Zahlungserleichterung
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihren Antrag auf Teilzahlung bzw. Stundung von Geldstrafen elektronisch erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.