29.05.2017
Tanzschule - Erteilung von Tanzunterricht
Die gewerbsmäßige Erteilung von Tanzunterricht erfordert eine Anzeige bei der Zuständigen Behörde.
Sowohl Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer als auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) und Personengesellschaften können Inhaberinnen bzw. Inhaber einer Tanzschule sein.